Die nachfolgenden Zusatzbestimmungen sind ausdrücklich Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Plattform archaeopilot.de.
Stand: 12.05.2025
1. Fachliche Eingrenzung veröffentlichter Inhalte
Es dürfen ausschließlich Einträge (z. B. Profile, Events, Angebote) veröffentlicht werden, die einen nachvollziehbaren Bezug zur Archäologie oder Bodendenkmalpflege haben. Unzulässig sind insbesondere Inhalte, die primär auf Schatzsuche, nichtwissenschaftliche Nutzung archäologischer Ressourcen oder vergleichbare Zwecke abzielen.
2. Zusatzleistungen für institutionelle Mitglieder
Institutionellen Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e.V. (DGUF) stehen auf archaeopilot.de exklusive Zusatzfunktionen zur Verfügung, die über den allgemeinen kostenfreien Nutzungsumfang hinausgehen. Diese Zusatzfunktionen sind nicht käuflich erwerbbar und ausschließlich institutionellen Mitgliedern vorbehalten; eine persönliche Mitgliedschaft genügt hierfür nicht. Die aktuell verfügbaren Leistungen sind unter https://www.archaeopilot.de/pakete einsehbar. Es handelt sich dabei um freiwillige kostenlose Zusatzangebote der DGUF, die ohne rechtliche Verpflichtung bereitgestellt werden. Änderungen, Einschränkungen oder eine vollständige Einstellung dieser Leistungen bleiben jederzeit und ohne Vorankündigung vorbehalten. Ein Anspruch auf die fortlaufende Bereitstellung besteht nicht.
3. Unverbindlichkeit kostenloser Leistungen
Kostenfrei angebotene Leistungen – wie etwa die Möglichkeit zur Veröffentlichung von Veranstaltungen, Angeboten oder weiteren Inhalten – stellen freiwillige und unverbindliche Zusatzangebote dar, auf die kein rechtlicher Anspruch besteht. Auch wenn solche Leistungen mit „0,00 €“, „dauerhaft kostenlos“ oder ähnlich gekennzeichnet sind, ergibt sich daraus keine Verpflichtung zur Bereitstellung in bestimmtem Umfang oder für eine bestimmte Dauer. Wir behalten uns vor, diese kostenlosen Funktionen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung inhaltlich zu ändern, einzuschränken oder vollständig einzustellen. Eine Haftung für deren Verfügbarkeit oder Fortführung ist ausgeschlossen, sofern keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung vorliegt.
4. Widerspruchsverfahren bei Plattformausschluss
Bei einem Ausschluss von der Plattform können Nutzer Widerspruch einlegen.
Nicht-institutionelle Nutzer haben das Recht, eine schriftliche und sachliche Stellungnahme einzureichen, die – sofern fristgerecht eingegangen – der nächsten Mitgliederversammlung der DGUF zur Kenntnis gebracht wird.
Institutionelle Mitglieder der DGUF behalten darüber hinaus alle ihnen satzungsgemäß zustehenden Rechte im Rahmen des Vereinsrechts.